Erstmalige Inspektion von Schutzeinrichtungen zur Feststellung der Arbeitssicherheit an Maschinen, je Gerät.
Erstellen von Prüflisten zur Durchführung der funktionalen Testung der BWS.
Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion.
Dokumentation der Erstinbetriebnahme von 1 BWS nach Betriebssicherheitsverordnung §14.









